Statut 2026

Statuten des Vereins „Stadtkapelle Grieskirchen“

§1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

§2 Vereinszweck

§3 Tätigkeiten und Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

§3a Ergänzende Bestimmungen zu Begünstigungswürdigkeit iSd §§ 34 ff BAO und Spendenabsetzbarkeit iSd § 4a EStG 1988

§4 Arten der Mitgliedschaft

§5 Erwerb der Mitgliedschaft

§6 Beendigung der Mitgliedschaft

§7 Rechte und Pflichten der Mitglieder

§8 Vereinsorgane

§9 Generalversammlung

§10 Aufgaben der Generalversammlung

Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:

§11 Vorstand

§12 Aufgaben des Vorstandes

Dem Vorstand obliegt als „Leitungsorgan“ im Sinne des VerG die Leitung des Vereins.
In den Wirkungsbereich des Vorstandes fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:

§13 Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder

§14 Rechnungsprüfer

§15 Haftungen

Hinsichtlich von Haftungen für Verbindlichkeiten des Vereins und Haftungen von Organwaltern und Rechnungsprüfern gegenüber dem Verein wird ausdrücklich auf die Bestimmungen der §§ 23 bis 26 des VerG verwiesen.

§16 Schiedsgericht

§17 Freiwillige Auflösung des Vereins

§18 Verwendung des Vereinsvermögens bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des begünstigten Zwecks

§19 Geschlechtsneutrale Bezeichnung

Soweit in diesen Statuten personenbezogene Bezeichnungen nur in einer (männlicher) Form verwendet werden, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.

§20 Schlussbestimmungen

Die vorliegenden Statuten setzen die bisher geltenden und bei der Vereinsbehörde aufliegenden Statuten außer Kraft.

 

Grieskirchen, am 13.02.2026